Liebe Mitstreiter, wie Sie sehen, schließt sich unser Kirchenkreis der Sächsischen Landeskirche an, was sicher sehr vernünftig ist. D.h.: Die turnusmäßigen GKR-Sitzungen können wieder stattfinden, aber Gemeindekreise, Kinder- und Jugendarbeit und Unterricht noch nicht. Nach den gestrigen offziziellen Informationen zählen dazu auch die Chorproben. Da der Gottesdienst im Freien auf eine Stunde begrenzt ist und solche Gottesdienste auf 50 Personen begrenzt bleiben, muss der Himmelfahrtsgottesdienst in Friedersdorf ausfallen. Von Herzen alles Gute und Gesundheit
Ihr A. Bertram
Hier die aktualisierte EKBO-Seite, auf der noch einmal das Verbot "aller Zusammenkünfte" betont wird, einschließlich Taufen, Trauungen und Konfirmationen.
Neu ist für mich jetzt, dass dies erst einmal bis zum 19.4. terminiert ist, somit auch alle Passionsgottesdienste und Ostergottesdienste ausfallen müssen.
Der Bundesverband der Bestatter empfiehlt Trauerfeiern nur mit einer Teilnehmerzahl bis zu 25 Personen.